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Das Hauptmerkmal einer Kantonalbank ist die Rolle des Kantons als Hauptaktionär. Die meisten Kantonalbanken sind Universalbanken, mit besonderem Schwerpunkt im Spar- und Hypothekargeschäft. Die Mehrheit der Kantonalbanken steht weiterhin im Genuss einer unbeschränkten Staatsgarantie des Kantons, obschon diese seit 1999 für Kantonalbanken nicht mehr zwingend ist.