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Die Filialen ausländischer Banken sind vorwiegend im Anlagebankgeschäft tätig. Räumlich ist ihre Tätigkeit stark auf das Mutterland ausgerichtet. Anders als die ausländisch beherrschten Banken sind die Zweigstellen ausländischer Banken keine rechtlich selbständigen Einheiten, sondern unterstehen in geschäftlicher und rechtlicher Hinsicht dem ausländischen Mutterinstitut.