Die meisten Privatbankiers sind im Bereich der Vermögensverwaltung für schweizerische und ausländische Kundinnen und Kunden tätig. Privatbanken sind entweder in Form einer Einzelfirma, als Kommanditgesellschaft oder als Personengesellschaft organisiert. Privatbankiers, die sich nicht aktiv um Depositengelder bemühen, können von der gesetzlichen Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen ausgenommen werden, da die Partner gesamtschuldnerisch haften. Auch sind sie nicht verpflichtet, Jahresabschlüsse oder Zwischenbilanzen zu veröffentlichen.