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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst Vorsorgeeinrichtungen öffentlichen oder privaten Rechts (Stiftungen, Genossenschaften), welche sich mit der Durchführung der gesetzlich obligatorischen und/oder freiwilligen beruflichen Vorsorge befassen.

Diese Art umfasst:

  • Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischen Leistungen und aktiven Versicherten
  • Auslaufende oder stillgelegte Vorsorgeeinrichtungen ohne aktive Versicherte
  • Wohlfahrtsfonds ohne reglementarisch festgelegte Rechtsansprüche von Versicherten
  • Finanzierungsstiftungen

Diese Art umfasst nicht:

  • Verwaltung von Pensionsfonds (s. 663002)
  • Sozialversicherung (s. 843000)
  • Anlagestiftungen und -fonds (s. 663001)
  • Freizügigkeitsstiftungen (s. 663002)