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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Tätigkeiten von unabhängigen Vermögensverwaltern, die Vermögenswerte Dritter aufgrund von Vollmachten betreuen, d. h. nicht in eigenem Namen für Rechnung dieser Kunden Konten führen oder Effekten aufbewahren

Diese Art umfasst ferner:

  • Freizügigkeitsstiftungen

Diese Art umfasst nicht:

  • Tätigkeiten von Vertriebsträgern von Anlagefonds (s. 661900)
  • Tätigkeiten von Vertretern ausländischer Fonds (s. 661900)

Bei der Fondsverwaltung (663002) und bei buchhalterischen und treuhänderischen Tätigkeiten (692000) hat die Fondsverwaltung 663002 Vorrang.