663001 Fondsleitungen
-
-
-
-
-
-
663001 Fondsleitungen
-
-
-
-
-
Diese Art umfasst:
- Tätigkeiten von Fondsleitungen aller bewilligten Anlagefonds schweizerischen Rechts (Effekten-, Immobilien- und übrige Fonds). Die Fondsleitung verwaltet, selbstständig, in eigenem Namen und auf Rechnung der Anleger das aufgrund öffentlicher Werbung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebrachte Vermögen des Anlagefonds.* Sie übt im Besonderen die folgenden Aufgaben aus:
- entscheidet sie über die Ausgabe von Anteilen, die Anlagen und deren Bewertung
- berechnet sie den Nettoinventarwert
- setzt sie Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie Gewinnausschüttungen fest
- macht sie alle zum Anlagefonds gehörenden Rechte geltend
- gemäss des Bundesgesetzes vom 23. Juni 2006 über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG)
Diese Art umfasst ferner:
- Anlagestiftungen und -fonds
Diese Art umfasst nicht:
- Tätigkeiten von Depotbanken (s. 6419)
- Finanzierungsleasing (s. 649100)
- Tätigkeiten von Effektenhändlern (s. 661200)
- Tätigkeiten von unabhängigen Vermögensverwaltern (s. 663002)
- Tätigkeiten von Vertriebsträgern von Anlagefonds (s. 661900)
- Tätigkeiten von Vertretern ausländischer Fonds (s. 661900)
- Handel und Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. 68)
- Vermietung und Operate-Leasing (s. 77)