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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • die Überwachung und Führung von anderen Einheiten des Unternehmens*, die Ausführung der strategischen und der Organisationsplanung und die Entscheidungsfindung in dem Unternehmen*, die Ausübung der betrieblichen Kontrolle und die Führung des Tagesgeschäfts der verbundenen Einheiten.

*im Finanzbereich tätig, z. B. Banken

Diese Art umfasst nicht:

  • Tätigkeiten von Holdinggesellschaften, welche nicht im Management tätig sind (s. 6420)