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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst Beaufsichtigung und Leitung anderer Einheiten des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe, d. h., sie fungieren als Zentrale, übernehmen die strategische oder organisatorische Planungs- und Entscheidungsfunktion des im Finanzsektor aktiven Unternehmens oder der Unternehmensgruppe, üben die operative Kontrolle aus und leiten das Tagesgeschäft ihrer verbundenen Einheiten. Diese Tätigkeiten sind dieselben, unabhängig davon, welche Tätigkeiten die verwalteten Einheiten ausüben (Finanzierung, Produktion, Handel, usw.).

Zu dieser Art gehören die Tätigkeiten von:

  • zentrale Verwaltungsbüros
  • Konzernbüros
  • Bezirks- und Regionalbüros
  • Tochtergesellschaftsverwaltungen

Diese Art umfasst nicht:

  • Tätigkeiten von Holdinggesellschaften, die keine operativen Tätigkeiten ausüben, siehe 642100