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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Überwachung und Verwaltung anderer Einheiten der Gesellschaft oder des Unternehmens durch Einheiten, welche die Strategie und die organisatorische Planung definieren und die Entscheidungsinstanz der Gesellschaft oder des Unternehmens sind*. Einheiten dieser Art üben die Finanzkontrolle aus und verwalten die Tagesgeschäfte der zuständigen Einheiten.

*in anderen Bereichen tätig als im Finanzbereich

Diese Art umfasst nicht:

  • Tätigkeiten von Holdinggesellschaften, welche nicht im Management tätig sind (s. 6420)