Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst die Beaufsichtigung und Leitung anderer Einheiten des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe, d. h. sie fungieren als Zentrale, übernehmen die strategische oder organisatorische Planungs- und Entscheidungsfunktion des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe, die nicht im Finanzsektor tätig ist, üben die operative Kontrolle aus und leiten das Tagesgeschäft ihrer verbundenen Einheiten.

Diese Art umfasst die Tätigkeiten von:

  • Zentralverwaltungen
  • Konzernbüros
  • Bezirks- und Regionalbüros
  • Geschäftsstellen von Tochtergesellschaften

Diese Art umfasst nicht:

  • Tätigkeiten von Holdinggesellschaften, die keine operativen Tätigkeiten ausüben, siehe 642100