900301 Selbstständige bildende Künstler
Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel
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900301 Selbstständige bildende Künstler
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Diese Art umfasst:
- Tätigkeiten selbstständiger Künstler wie Bildhauer, Maler, Zeichner, Graveure, Radierer usw.
Diese Art umfasst nicht:
- Herstellung von Statuen, ausser von künstlerischen Originalwerken (s. 237000)
Wenn Maler, Bildhauer und andere selbständige Künstler (900301) sowie andere künstlerische und literarische Tätigkeiten (900302) ausgeübt werden, haben Maler, Bildhauer und andere selbständige Künstler 900302 Vorrang.