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Diese Art umfasst Tätigkeiten für die Schaffung und Produktion von Werken der bildenden Kunst.

Zu dieser Art gehören:

  • Tätigkeiten selbständiger Künstler (z. B. Bildhauer, Maler, Karikaturisten, Kalligraphen, Graveure, Radierer)
  • digitale Formen des Schaffens bildender Kunst
  • Kunstschaffen mit Lichtinstallationen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Statuen (ausgenommen künstlerische Originale), siehe 2370
  • Produktion von Filmen und Videofilmen, siehe 591100, 591200
  • Betrieb von Kinos, siehe 591400
  • Fotografie, siehe 742000
  • Tätigkeiten von Künstleragenturen, siehe 749909
  • Casting-Tätigkeiten, siehe 781000
  • Reservierung und Verkauf von Eintrittskarten für Theater, Sportveranstaltungen und andere Vergnügungsstätten, siehe 824000
  • Choreografie, siehe 901300
  • Veranstaltung von Licht- und Tonvorführungen, siehe 932900