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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Tätigkeiten selbstständiger Journalisten

Diese Art umfasst nicht:

  • Tätigkeiten von Fotojournalisten (s. 742001)

Wenn die Tätigkeiten von Fotostudios (742001) und freiberuflichen Videojournalisten (900303) ausgeübt werden, hat das Fotostudio 742001 Vorrang.