900303 Selbstständige Journalisten
Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel
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900303 Selbstständige Journalisten
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Diese Art umfasst:
- Tätigkeiten selbstständiger Journalisten
Diese Art umfasst nicht:
- Tätigkeiten von Fotojournalisten (s. 742001)
Wenn die Tätigkeiten von Fotostudios (742001) und freiberuflichen Videojournalisten (900303) ausgeübt werden, hat das Fotostudio 742001 Vorrang.