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901100 Literarisches Schaffen und Musikkomposition

Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel

Diese Art umfasst:

  • Tätigkeiten selbstständiger Schriftsteller auf allen Gebieten, einschliesslich das Schreiben fiktionaler Texte
  • Musikkomposition
  • Texte und Kompositionen, die im Auftrag einer anderen Person geschrieben werden
  • Tätigkeiten des Drehbuchschreibens
  • Tätigkeiten von Journalisten, deren Inhalt von Dritten veröffentlicht wird
  • Tätigkeiten von Bloggern, deren Inhalt von Dritten veröffentlicht wird

Diese Klasse umfasst ferner:

  • Schreiben technischer Dokumente

Diese Art umfasst nicht:

  • (Re-)Produktion, Vertrieb von Büchern und Musik, siehe Abschnitt J
  • Tätigkeiten von Übersetzern, die an der Bearbeitung von Büchern arbeiten, siehe 743
  • Tätigkeiten von selbstständigen Musikern und Schauspielern, die an Video- und audiovisuellen Inhalten aller Art mitwirken, siehe 9020

Influencer und Blogger üben ihre Tätigkeit in der Regel selbstständig aus und sollten unter 581900 (Sonstiges Verlagswesen) oder 591100 (Film-, Video- und Fernsehproduktion) klassifiziert werden. Obwohl sie auch in den Erläuterungen zu 902001 und 901100 erwähnt werden, beziehen sich diese Codes meist auf die Veröffentlichung von Inhalten durch Dritte. Da Influencer und Blogger in der Regel unabhängig arbeiten, sollten ihre Tätigkeiten unter 581900 oder 591100 eingeordnet werden.