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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst den Anbau aller sonstigen einjährigen Pflanzen:

  • Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Klee, Luzerne, Esparsette, Futtermais und sonstige Gräser, Futterkohl und ähnliches Futter
  • Buchweizen
  • Topf- und Gruppenpflanzen
  • Samen von Rüben (ausser von Zuckerrüben) und von Futterpflanzen
  • Schnittblumen
  • Blumensamen

Diese Art umfasst nicht:

  • Anbau von einjährigen Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, narkotische und pharmazeutische Zwecke (s. 012800)