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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst den Anbau sonstiger ein- und zweijähriger Pflanzen, z.B.:

  • Klee, Luzerne, Esparsette, Mais, Lupinen, anderen Gräsern, Futterkohl und ähnlichen Futterpflanzen
  • Rübensamen und Samen von Futterpflanzen
  • Blumen
  • Schnittblumen und Blütenknospen
  • Blumensamen

Diese Art umfasst ferner:

  • Anbau von mehrjährigen Blumen und anderen Zierpflanzen

Diese Art umfasst nicht:

  • Anbau von Zuckerrübensamen, siehe 011300
  • Anbau von ein- und zweijährigen Gewürzpflanzen und Pflanzen für aromatische, narkotische oder pharmazeutische Zwecke, siehe 012800