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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Zucht und Haltung von Geflügel:
  • Hähne, Hühner, Truthähne, Truthennen, Puten, Enten, Gänse und Perlhühner
  • Erzeugung von Geflügeleiern
  • Betrieb von Geflügelbrütereien

Diese Art umfasst nicht:

  • Gewinnung von Federn und Daunen (s. 101200)