014700 Haltung von Geflügel
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014700 Haltung von Geflügel
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Diese Art umfasst:
- Zucht und Haltung von Geflügel:
- Hähne, Hühner, Truthähne, Truthennen, Puten, Enten, Gänse und Perlhühner
- Erzeugung von Geflügeleiern
- Betrieb von Geflügelbrütereien
Diese Art umfasst nicht:
- Gewinnung von Federn und Daunen (s. 101200)