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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Zucht und Haltung von Geflügel, z.B.:
  • Hühner, Puten/Truthähne, Enten, Gänse, Wachteln, Strausse oder Perlhühner
  • Erzeugung von Geflügeleiern
  • Betrieb von Geflügelbrütereien
  • Automatisiertes Ausbrüten von Geflügeleiern

Diese Art umfasst nicht:

  • Gewinnung von Federn oder Daunen, siehe 101200