014700 Haltung von Geflügel
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014700 Haltung von Geflügel
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Diese Art umfasst:
- Zucht und Haltung von Geflügel, z.B.:
- Hühner, Puten/Truthähne, Enten, Gänse, Wachteln, Strausse oder Perlhühner
- Erzeugung von Geflügeleiern
- Betrieb von Geflügelbrütereien
- Automatisiertes Ausbrüten von Geflügeleiern
Diese Art umfasst nicht:
- Gewinnung von Federn oder Daunen, siehe 101200