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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Betrieb von Schlachthäusern, in denen Geflügel geschlachtet, zugerichtet und verpackt wird
  • Herstellung von frischem oder gefrorenem Geflügelfleisch in Einzelportionen
  • Auslassen von Geflügelfetten

Diese Art umfasst ferner:

  • Gewinnung von Federn und Daunen

Diese Art umfasst nicht:

  • Verpacken von Fleisch (s. 829200)

Stichwortliste