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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Betrieb von Schlachthäusern, in denen Geflügel geschlachtet, zugerichtet und verpackt wird
  • Herstellung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Geflügelfleisch in Einzelportionen
  • Auslassen von geniessbaren Geflügelfetten

Diese Art umfasst ferner:

  • Reinigen, Desinfizieren, Behandeln zum Zwecke der Haltbarmachung und Beschneiden von Federn und Daunen

Stichwortliste