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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Stärke aus Reis, Kartoffeln, Mais usw.
  • Nassvermahlen von Mais
  • Herstellung von Glucose, Glucosesirup, Maltose, Inulin usw.
  • Herstellung von Kleber
  • Herstellung von Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken
  • Herstellung von Maisöl

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Milchzucker (Laktose) (s. 105103)
  • Herstellung von Rohr- und Rübenzucker (s. 108100)