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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Haushaltsbesteck und -schneidwaren wie Messer, Gabeln, Löffel usw.
  • Herstellung von anderen Schneidwaren und Bestecken:
  • Hackmesser und Küchenbeile
  • Rasiermesser und -klingen
  • Scheren, Haarschneide- und -scherapparate
  • Herstellung von Buschmessern, Schwertern, Bajonetten usw.

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Kochgeschirr (Töpfe, Kessel) und Tafelgeschirr (Schüsseln, Platten, Teller usw.) (s. 259900)
  • Herstellung von Besteck aus Edelmetallen (s. 321202)