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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Haushaltsbesteck und -schneidwaren (z. B. Messer, Gabeln, Löffel)
  • Herstellung von anderen Schneidwaren, z. B.:
    • Spaltmesser und Hackmesser
    • Rasiermesser und Rasierklingen
    • Scheren, Haarschneide- und -scherapparate
  • Herstellung von Degen, Säbeln, Schwertern, Bajonetten usw.

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Messern und Schneidklingen für Industriemaschinen, siehe 256300
  • Herstellung von Kochgeschirr (Töpfe, Kessel usw.) und Tafelgeschirr (Schüsseln, Platten, Teller, Untertassen usw.), siehe 259900
  • Herstellung von Besteck aus Edelmetallen, siehe 321202