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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Haushaltsbesteck (z. B. Messer, Gabeln, Löffel)
  • Herstellung von sonstigen Besteckteilen, z. B.:
  • Hackbeile und Hackmesser
  • Rasiermesser und Rasierklingen
  • Scheren und Haarschneidemaschinen
  • Herstellung von Messern, Schwertern, Bajonetten usw.

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Messern und Schneidklingen für Industriemaschinen, siehe 256300
  • Herstellung von Hohlkörpern (Töpfe, Kessel usw.), Essgeschirr (Schüsseln, Platten usw.) oder Besteck (Teller, Untertassen usw.), siehe 259900
  • Herstellung von Bestecken aus Edelmetall, siehe 321202