259300 Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn
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259300 Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn
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Diese Art umfasst:
- Herstellung von Litzen, Kabeln, Seilen, geflochtenen Bändern und ähnlichen Erzeugnissen aus Metall
- Herstellung von unisolierten Metallkabeln oder isolierten, als Stromleiter ungeeigneten Kabeln
- Herstellung von umhülltem oder gefüllten Draht
- Herstellung von Erzeugnissen aus Draht: Stacheldraht, Draht für Einzäunungen, Gitter, Geflechte, Gewebe usw.
- beschichtete Elektroden für das Lichtbogenschweissen
- Herstellung von Nägeln und Stiften
- Herstellung von Federn (ausser Uhrfedern):
- Blattfedern, Schraubenfedern, Drehstabfedern
- Federblätter
- Herstellung von Ketten ausser Kraftübertragungsketten
Diese Art umfasst nicht: