259300 Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn
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259300 Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn
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Diese Art umfasst:
- die Herstellung von Metallkabeln, geflochtenen Bändern und ähnlichen Erzeugnissen
- Herstellung von nicht isolierten Metallkabeln oder isolierten Kabeln, die nicht zur Verwendung als Stromleiter geeignet sind
- Herstellung von ummanteltem oder umhülltem Draht
- Herstellung von Erzeugnissen aus Draht (z. B. Stacheldraht, Drahtzäune, Gitter, Netze, Gewebe)
- umhüllte Elektroden für das Lichtbogenschweissen
- Herstellung von Nägeln und Stiften
- Herstellung von Federn (ausser Uhrenfedern), z. B.:
- Blattfedern, Schraubenfedern, Torsionsstabfedern
- Blätter für Federn
- Herstellung von Ketten (ausser Kraftübertragungsketten)
Diese Art umfasst nicht: