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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Kabeln, geflochtenen Bändern und ähnlichen Waren aus Metall
  • Herstellung von nicht isolierten Metallkabeln oder isolierten Kabeln, die nicht als Stromleiter verwendet werden können
  • Herstellung von überzogenem oder gefülltem Draht
  • Herstellung von Erzeugnissen aus Draht (z. B. Stacheldraht, Drahtzäune, Gitter, Geflechte, Gewebe)
  • Herstellung von umhüllten Elektroden für das Lichtbogenschweissen
  • Herstellung von Nägeln und Nadeln
  • Herstellung von Federn (ausser Uhrfedern), z. B.:
    • Blattfedern, schraubenlinienförmige Federn, Drehstabfedern
    • Federblätter
  • Herstellung von Ketten, ausser Antriebsketten

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Uhrfedern, siehe 265205
  • Herstellung von Drähten und Kabeln zur Elektrizitätsübertragung, siehe 273200
  • Herstellung von Antriebsketten, siehe 281500