259300 Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn
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259300 Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn
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Diese Art umfasst:
- Herstellung von Kabeln, geflochtenen Bändern und ähnlichen Waren aus Metall
- Herstellung von nicht isolierten Metallkabeln oder isolierten Kabeln, die nicht als Stromleiter verwendet werden können
- Herstellung von überzogenem oder gefülltem Draht
- Herstellung von Erzeugnissen aus Draht (z. B. Stacheldraht, Drahtzäune, Gitter, Geflechte, Gewebe)
- Herstellung von umhüllten Elektroden für das Lichtbogenschweissen
- Herstellung von Nägeln und Nadeln
- Herstellung von Federn (ausser Uhrfedern), z. B.:
- Blattfedern, schraubenlinienförmige Federn, Drehstabfedern
- Federblätter
- Herstellung von Ketten, ausser Antriebsketten
Diese Art umfasst nicht: