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Alle Schweizer Bundesbehörden

284100 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung


Diese Art umfasst:

  • Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Metallen einschliesslich solcher, die dazu einen Laserstrahl, Ultraschallwellen, Plasmabögen, magnetische Impulse usw. nutzen
  • Herstellung von Werkzeugmaschinen zum Bohren, Drehen, Fräsen, Erodieren, Hobeln, Läppen, Räumen, Richten, Sägen, Schleifen, Schärfen, Schweissen, Stossen usw.
  • Herstellung von Werkzeugmaschinen zum Stanzen oder Pressen
  • Herstellung von Lochstanzen, hydraulischen Pressen, hydraulischen Gesenkbiegepressen, Fallhämmer, Schmiedemaschinen usw.
  • Herstellung von Drahtziehmaschinen, Drahtwalzmaschinen und Drahtbearbeitungsmaschinen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für handgeführte Werkzeuge mit Motorantrieb (s. 257300)
  • Herstellung von elektrischen Löt- und Schweissgeräten (s. 279000)