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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Matratzen:
  • mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stützmaterial
  • nichtüberzogene Schaumstoffmatratzen auf Kautschuk- oder Gummibasis
  • Herstellung von Sprungrahmen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Luftmatratzen (s. 221900)
  • Herstellung von Wassermatratzen aus Kunststoff (s. 221900)