Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtvulkanisiertem, vulkanisiertem oder gehärtetem natürlichem oder synthetischem Kautschuk:
  • Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile
  • Schläuche und Rohre
  • Förderbänder und Treibriemen, aus Gummi
  • Hygieneartikel: Präservative, Sauger, Wärmflaschen usw.
  • Gummibekleidungsartikel, die lediglich geschweisst oder geklebt werden
  • Gummisohlen und andere Schuhteile aus Gummi
  • gummierte Fäden und Seile
  • gummierte Garne und Gewebe
  • Ringe, Armaturen und Dichtungen, aus Gummi
  • Walzenbezüge
  • Luftmatratzen
  • Luftballons
  • Herstellung von Gummibürsten
  • Herstellung von Pfeifenmundstücken aus Hartgummi
  • Herstellung von Kämmen, Haarnadeln, Haarwicklern und dergleichen, aus Hartgummi

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von Reparaturmaterial aus Gummi
  • Herstellung von mit Gummi imprägnierten, beschichteten, überzogenen oder laminierten Spinnstoffen, wenn Gummi den Hauptbestandteil darstellt
  • Herstellung von Wasserbettmatratzen aus Gummi
  • Herstellung von Badkappen und Schürzen aus Gummi
  • Herstellung von Surf- und Tauchanzügen aus Gummi
  • Herstellung von Sexartikeln aus Gummi

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Reifencord (s. 139600)
  • Herstellung von Bekleidung aus Elastikgeweben (s. 1414, 141900)
  • Herstellung von Gummischuhen (s. 152000)
  • Herstellung von Leimen und Klebstoffen auf Gummibasis (s. 205200)
  • Herstellung von Rohlaufprofilen zur Runderneuerung von Reifen (s. 221100)
  • Herstellung von aufblasbaren Flössen und Booten (s. 301100, 301200)
  • Herstellung von nichtüberzogenen Schaumgummimatratzen (s. 310300)
  • Herstellung von Sportzubehör aus Gummi (s. 323000)
  • Herstellung von Spielen und Spielzeug aus Gummi (einschliesslich Planschbecken für Kinder, aufblasbare Gummiboote für Kinder, aufblasbare Gummitiere, Bälle und dergleichen) (s. 324000)
  • Rückgewinnung von Gummi (s. 383200)