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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst die Herstellung von Sport- und Athletikgeräten (ausser Sportkleidung und Sportschuhen).

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Sportgeräten und -ausrüstungen sowie von Geräten und Ausrüstungen für Freiluft- und Hallenspiele aus beliebigem Material:
  • harte, weiche und aufblasbare Bälle
  • Schläger aller Art
  • Skier, Bindungen und Stöcke
  • Skischuhe
  • Segelbrettern und Surfbrettern
  • Geräte und Ausrüstungen für die Sportfischerei einschliesslich Handnetzen
  • Geräte und Ausrüstungen für Jagd, Bergsteigerei usw.
  • Sporthandschuhe und Sportkopfbedeckungen aus Leder
  • Schwimmbecken, Planschbecken usw.
  • Schlittschuhe, Rollschuhe usw.
  • Bogen und Armbrüste
  • Geräte und Ausrüstungen für Turnhallen, Fitnessstudios sowie Leicht- und Schwerathletik

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Bootssegeln (s. 139203)
  • Herstellung von Sportkleidung (s. 1413)
  • Herstellung von Sattlerwaren (s. 151200)
  • Herstellung von Reit- und anderen Peitschen (s. 151200)
  • Herstellung von Sportschuhen (s. 152000)
  • Herstellung von Sportwaffen und -munition (s. 254000)
  • Herstellung von Gewichten aus Metall für Gewichtheben (s. 259900)
  • Herstellung von Sportfahrzeugen ausser Rodelschlitten und dergleichen (s. Abteilungen 29 und 30)
  • Boots- und Yachtbau (s. 301200)
  • Herstellung von Billardtischen (s. 324000)
  • Herstellung von Ohr- und Nasenstöpseln (z. B. zum Schutz beim Schwimmen, gegen Lärm) (s. 329900)
  • Reparatur von Sportgeräten (s. 952900)