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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Grosshandel mit sonstigen Altmaterialien und Reststoffen für die Rückgewinnung, einschliesslich Sammeln, Sortieren, Trennen, Zerlegen von Gebrauchtwaren, zur Gewinnung wieder verwertbarer Teile, Verpacken und Neuverpacken, Lagern und Ausliefern, jedoch ohne eigentliches Weiterverarbeitungsverfahren. Darüber hinaus haben die angekauften und verkauften Altmaterialien einen Restwert.

Diese Art umfasst ferner:

  • Zerlegen von Datenverarbeitungsgeräten, Fernseh- und anderen Geräten zur Gewinnung und zum Wiederverkauf von verwendbaren Einzelteilen

Diese Art umfasst nicht:

  • Zerlegung von Computern, Fernsehen und anderen Erzeugnissen zur Rückgewinnung von Altmaterialien (s. 383100)