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468700 Grosshandel mit Altmaterialien und Reststoffen


Diese Art umfasst:

  • Grosshandel mit metallischen und nichtmetallischen Altmaterialien, Schrott und Reststoffen für die Rückgewinnung, einschliesslich Sammeln, Sortieren, Trennen, Zerlegen von Gebrauchtwaren (z. B. Autos, zur Gewinnung wiederverwertbarer Teile), Verpacken und Neuverpacken, Lagern und Liefern, jedoch ohne eigentliches Weiterverarbeitungsverfahren; darüber hinaus haben die angekauften und verkauften Altmaterialien einen Restwert
  • Grosshandel mit verwertbaren Waren (Metalle, Kunststoffe usw.) nach der Zerlegung von Autos, Computern, Fernsehern und anderen Geräten auf eigene Rechnung ohne Weiterverarbeitung der Waren
  • Grosshandel mit Autowracks

Diese Art umfasst nicht:

  • Sammlung von Abfällen aus Haushalt, Industrie, Handwerk und Gewerbe, siehe 381
  • Verarbeitung von Altmaterialien, Reststoffen usw. zu Sekundärrohstoffen, sofern ein Verarbeitungsprozess erforderlich ist (die hergestellten Sekundärrohstoffe eignen sich für die direkte Verwendung in einem industriellen Herstellungsverfahren, sind jedoch kein Endprodukt), siehe 382100
  • Demontage von nicht mehr verwendbaren Kraftfahrzeugen, Computern, Fernsehgeräten und anderen Geräten und Teilen zur Materialrückgewinnung, siehe 382100
  • Abwracken von Schiffen, siehe 382100
  • Schreddern von Kraftfahrzeugen mit Hilfe mechanischer Verfahren, siehe 382100
  • Behandlung von Abfällen zur Beseitigung ohne Wiederverwertung, siehe 383
  • Einzelhandel mit Gebrauchtwaren, siehe 477902