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561101 Restaurants, Café, Imbissstuben

Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel

Diese Art umfasst die Tätigkeiten von:

  • Restaurants
  • Cafeterias
  • Fast-Food-Restaurants
  • Imbissbuden, Imbisswagen

Diese Art umfasst ferner:

  • Betrieb von Restaurants auf Transportmitteln und in Transporteinrichtungen, sofern sie von separaten Einheiten betrieben werden, die nicht Teil des Transportunternehmens sind
  • Betrieb von Take-away-Restaurants in einem Supermarkt, sofern sie von separaten Einheiten betrieben werden, die nicht Teil des Supermarktes sind

Diese Art umfasst nicht:

  • Einzelhandel mit Lebensmitteln durch Verkaufsautomaten, siehe 472
  • Betrieb von Speisewagen als integrierter Bestandteil von Eisenbahnunternehmen, siehe 491100
  • mobile Gastronomie, siehe 561200
  • Catering für Veranstaltungen, siehe 562100
  • Bewirtungsleistungen auf Lizenzbasis, siehe 562200
  • Tätigkeiten von Verpflegungsdienstleistern (z.B. für Verkehrsbetriebe), siehe 562200
  • Betrieb von Teestuben, siehe 563001

Bei der Klassifizierung von Tätigkeiten in der Gastronomie sollte der Fokus auf der Bereitstellung verzehrfertiger Speisen und Getränke liegen – unabhängig von der Art der Einrichtung. Entscheidend ist, dass die Speisen für den sofortigen Verzehr zubereitet werden.