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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen (Fernsehserien, Dokumentarfilme usw.) und Werbespots

Diese Art umfasst nicht:

  • Vervielfältigung von Filmen (ausser Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Lichtspielhäuser) sowie von Tonbändern, Videofilmen, CDs und DVDs anhand von Masterbändern (s. 182000)
  • Grosshandel mit bespielten Videobändern, CDs und DVDs (s. 464302)
  • Grosshandel mit leeren Videobändern und unbeschriebenen CDs (s. 465200)
  • Detailhandel mit Videobändern, CDs und DVDs (s. 476300)
  • Nachbearbeitung (s. 591200)
  • Ton- und Hörbuchaufnahmen (s. 592000)
  • Ausstrahlung von Fernsehprogrammen (s. 602000)
  • Herstellung kompletter Programme von Fernsehsendern (s. 602000)
  • Filmentwicklung ausser für die Filmindustrie (s. 742002)
  • Vermittlungsagenturen für Schauspieler und Künstler (s. 749000)
  • Verleih von Videobändern und DVD an die Allgemeinheit (s. 772200)
  • Echtzeit- (d. h. simultane) Untertitelung von Live-Fernsehaufnahmen von Auftritten, Sitzungen, Konferenzen usw. (s. 829900)
  • Tätigkeiten von selbstständigen Schauspielern, Zeichnern, Regisseuren, Bühnenbildnern und Filmtechnikern (s. 900)

Wenn die Tätigkeiten der Tonaufnahme und des Musikverlagswesens (592000) und der Produktion von Kinofilmen, Video- und Fernsehprogrammen (591100) ausgeübt werden, hat die Produktion von Kinofilmen, Video- und Fernsehprogrammen 591100 Vorrang.