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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Produktion von Spielfilmen, Videos, audiovisuellen Beiträgen oder Fernsehprogrammteilen
  • Produktion von Werbefilmen
  • Produktion von animierten audiovisuellen Werken
  • Produktion von Fernseh- oder Videonachrichtensendungen
  • Produktion von Vlogs
  • Produktion von Video-Podcasts

Diese Art umfasst nicht:

  • Filmvervielfältigung (ausser Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Lichtspielhäuser) sowie Vervielfältigung von Audio- und Bildaufzeichnungen auf physischen Datenträgern anhand von Masterbändern, siehe 182000
  • Grosshandel mit bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, siehe 464901
  • Einzelhandel mit bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, siehe 476900
  • Filmnachbearbeitung, siehe 591200
  • Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Lichtspielhäuser, siehe 591200
  • Bearbeitung von Kinofilmen, siehe 591200
  • Tonaufzeichnung und Aufzeichnung von Hörbüchern, siehe 592000)
  • Tätigkeiten von Fernsehveranstaltern, siehe 602000
  • Erstellung kompletter Fernsehprogramme, siehe 602000
  • Filmverarbeitung (ohne Bearbeitung von Kinofilmen), siehe 742000
  • Tätigkeiten von persönlichen Theater- oder Künstleragenturen und -agenten, siehe 749909
  • Verleih von Videokassetten und DVDs, siehe 772200
  • Untertitelung in Echtzeit (d. h. simultan) von z. B. Live-Fernsehsitzungen oder -konferenzen, siehe 829900
  • Tätigkeiten selbständiger Karikaturisten, siehe 901200
  • Tätigkeiten selbständiger Schauspieler, siehe 902001
  • Tätigkeiten selbständiger Bühnenbildner und sonstige Hilfstätigkeiten für die darstellende Kunst, siehe 903
  • Tätigkeiten selbständiger Regisseure, siehe 903900