Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst juristische Personen, die geschaffen wurden, um Wertpapiere oder sonstige finanzielle Vermögenswerte zusammenzufassen, jedoch ohne im Auftrag der Anteilseigner Managementfunktionen wahrzunehmen. Die Portfolios sind so auf den Kundenbedarf zugeschnitten, dass spezifische Investitionsmerkmale in Bezug auf Diversifizierung, Risiko, Rendite und Preisvolatilität erfüllt sind. Diese Einheiten erwirtschaften Erträge in Form von Zinsen, Dividenden und sonstigem Vermögenseinkommen, haben jedoch nur wenig oder überhaupt keine Beschäftigten und keine Einnahmen aus dem Verkauf von Dienstleistungen.

Diese Art umfasst:

  • offene Investmentfonds
  • Treuhandfonds, Nachlässe oder Treuhandkonten, die im Auftrag der Begünstigten im Rahmen eines Treuhandvertrags, eines Testaments oder einer Vermittlervereinbarung verwaltet werden
  • anteilige Investmentfonds mit Anteilscheinen, die treuhänderisch verwaltet werden ("Unit Investment Trust Funds")

Diese Art umfasst nicht:

  • Investment- und Treuhandfonds, die aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen Einnahmen erzielen (s. NOGA-Art ihrer Haupttätigkeit)
  • Holding-Gesellschaften (s. 6420)
  • Pensionskassen (s. 653000)
  • Fondsmanagement (s. 663002)