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Diese Art umfasst:

  • Tätigkeiten von Nicht-Geldmarktfonds. Dabei handelt es sich um kollektive Kapitalanlagen, die durch die Ausgabe von Anteilen an die Öffentlichkeit Kapital aufnehmen und den Erlös vorwiegend in andere Finanzanlagen als kurzfristige sowie in nichtfinanzielle Vermögenswerte investieren. Zu den Nicht-Geldmarktfonds zählen Investmentfonds, Unit Trusts und andere kollektive Anlagevehikel, deren Anteile nicht als enger Ersatz für Bankeinlagen gelten. Diese Anteile sind weder über Schecks noch durch direkte Zahlungen an Dritte übertragbar.

Diese Art umfasst ferner:

  • Tätigkeiten von Anlagestiftungen, die nicht in kurzfristige, sondern in andere Arten von Vermögenswerten investieren

Diese Art umfasst nicht:

  • Tätigkeiten von Investmentfonds, die Einnahmen aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erzielen. Diese Art von Fonds wird entsprechend ihrer Haupttätigkeit klassifiziert (z. B. als Immobilienfonds), siehe 681100