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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Betrieb von Anlagen für Sportveranstaltungen, die im Freien oder in Gebäuden stattfinden (diese Anlagen können offen, geschlossen oder lediglich überdacht und mit Zuschauersitzplätzen ausgestattet sein):
  • Fussball-, Hockey-, Kricket- und Rugbystadien
  • Rennbahnen für Auto-, Hunde oder Pferderennen
  • Schwimmbäder und -stadien
  • Leichtathletikstadien
  • Wintersportarenen und -stadien
  • Eishockeystadien
  • Boxstadien
  • Golfplätze
  • Kegelbahnen
  • Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in der Halle im Rahmen des Profi- oder Amateursports durch Vereinigungen, in deren eigenen Einrichtungen

Diese Art umfasst das Management dieser Einrichtungen und die Bereitstellung von Betriebspersonal.

Diese Art umfasst nicht:

  • Betrieb von Skiliften (s. 493903)
  • Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten (s. 772100)
  • Fitnesszentren (s. 931300)
  • Tätigkeiten in Parks und an Stränden im Zusammenhang mit Sport, Erholung und Freizeit (s. 932900)