Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

932900 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g.

Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel

Diese Art umfasst Tätigkeiten im Zusammenhang mit Unterhaltung und Erholung (ausser Vergnügungs- und Themenparks), die nicht anderweitig klassifiziert sind:

  • Betrieb von münzbetriebenen Spielgeräten
  • Vermietung von Freizeit- und Vergnügungsgeräten als integraler Bestandteil von Freizeiteinrichtungen
  • Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schausteller (z. B. auf Jahrmärkten, Festen, Weihnachtsmärkten)
  • Tätigkeiten an Stränden, einschliesslich der Vermietung von Einrichtungen (z. B. Badehäuser, Stühle)
  • Tätigkeiten selbstständiger Animateure in Vergnügungs- und Freizeiteinrichtungen
  • Betrieb von Tanzflächen und Ballsälen, in denen der Getränkeausschank nicht die Haupttätigkeit ist
  • Betrieb von Computerräumen zum Spielen von Computerspielen
  • Betrieb von Selbstbedienungsgeräten zur Unterhaltung (z. B. Schaukelstühle/pferde/Autos/Raumschiffe)
  • Betrieb von Airsoft- und Paintball-Plätzen
  • Betrieb von Erlebnisspielen mit virtueller oder geografischer Realität
  • Vergnügungs- und Freizeitdienste im Zusammenhang mit der Infrastruktur von Yachthäfen
  • Betrieb von Billardhallen
  • Betrieb von Escape Rooms
  • Betrieb von Bowlinghallen
  • Gestaltung und Vorführung von Licht- und Tonshows
  • Tätigkeiten von Führern für Unterwasserausflüge
  • Gestaltung und Vorführung von Feuerwerken
  • Betrieb von Picknickplätzen
  • Betrieb von Laserspielen
  • Unterhaltungstätigkeiten in Altenheimen

Diese Art umfasst ferner:

  • Tätigkeiten von Produzenten oder Veranstaltern von Live-Unterhaltungs- und Freizeitveranstaltungen (nicht-künstlerisch), mit oder ohne Spielstätten
  • technische Planung, Lieferung, Aufbau und Betrieb von Medien- und Veranstaltungstechnik und Spezialeffekten im Zusammenhang mit der Organisation von nicht-künstlerischen Veranstaltungen

Diese Art umfasst nicht:

  • Beförderungstätigkeiten mit Seilbahnen, Skiliften und Sesselliften, die auch die Präparierung von Skipisten beinhalten können, siehe 493400
  • Angelausflüge, siehe 501000, 503000
  • Bereitstellung von Räumen und Einrichtungen für den Kurzaufenthalt von Besuchern in Erholungsparks und Wäldern sowie auf Campingplätzen, siehe 553000
  • Erholungslager, Jagd- und Fischereilager, Campingplätze und Zeltplätze, siehe 553000
  • mobile Gastronomie, siehe 561200
  • Tätigkeiten von Sicherheitspersonal bei Veranstaltungen, Konzerten, Messen und Ausstellungen, siehe 800100
  • Veranstaltung von Konferenzen, Tagungen und Messen, siehe 823000
  • Erbringung von Dienstleistungen für Messen, Veranstaltungen und Ausstellungen im Rahmen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, siehe 842400
  • Theater- und Zirkusgruppen, siehe 902001
  • Betrieb von Kulturspielstätten (z. B. Konzertsäle, Theatersäle, Musiklokale, Musikclubs und ähnliche Einrichtungen für Live-Auftritte), siehe 903100
  • technische Planung, Lieferung, Aufbau und Betrieb von Medien- und Veranstaltungstechnik und Spezialeffekten im Zusammenhang mit der Organisation von künstlerischen Veranstaltungen, siehe 903900
  • Spiel-, Wett- und Lotteriewesen, siehe 920000
  • Betrieb von Sportanlagen (z. B. Schwimmbäder, Eislaufplätze), siehe 931100
  • Tätigkeiten von Wassersportvereinen (Kanu, Rudern, Segeln usw.), siehe 931200
  • Tätigkeiten von Vergnügungs- und Themenparks, siehe 932100

Liegt der Schwerpunkt auf der Organisation der Veranstaltung oder der Bereitstellung der Räumlichkeiten? Wenn die Einheit die Veranstaltung organisiert – etwa durch Planung, Koordination oder Leitung – erfolgt die Klassifizierung unter 823000. Stellt sie hingegen Räumlichkeiten zur Verfügung, beispielsweise durch die Vermietung von Veranstaltungsorten oder Einrichtungen, wird sie unter 932900 eingeordnet.