Diese Art umfasst die Tätigkeiten von Sportvereinen, die ihren Mitgliedern sportliche Aktivitäten ermöglichen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um professionelle, halbprofessionelle oder Amateurvereine handelt.
Bei Sportvereinen handelt es sich üblicherweise um Einrichtungen ohne Erwerbszweck, aber die Einbeziehung in den Sportsektor ist durch den vorherrschenden Zweck der ausgeübten Tätigkeit (d.h. Förderung der Sportausübung) begründet. Die Tätigkeiten der Schulung, des Trainings, des Verkaufs von Werbeflächen und der Erbringung von Vereinshausdienstleistungen sind in diesem Zusammenhang Nebentätigkeiten, die auf wirtschaftlicher Ebene von überwiegender Bedeutung sein können, jedoch in Hinblick auf den vorherrschenden Zweck der ausgeübten Tätigkeit und für deren Fortbestand ausgeführt werden.
Diese Art umfasst:
- Betrieb von Sportvereinen, z. B.:
- Fussballvereine
- Bowlingvereine
- Schwimmvereine
- Golfclubs
- Boxvereine
- Wintersportvereine
- Schachclubs
- Leichtathletikvereine
- Schiessvereine
- E-Sport-Vereine
- Kartenspielclubs, z. B. Bridgeclubs
Diese Art umfasst ferner:
- Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in Gebäuden im Rahmen des Profi- oder Amateursports durch Sportvereine
- Erbringung von Vereinshausdienstleistungen durch Sportvereine
- Sporttraining durch Sportvereine
Diese Art umfasst nicht:
- Sportunterricht durch Einzeltrainer, siehe 8551
- Betrieb von Sportanlagen, siehe 931100
- Tätigkeiten von einzelnen, auf eigene Rechnung agierenden Sportlern, Schiedsrichtern, Kampfrichtern, Zeitnehmern usw., siehe 931900
- Tätigkeiten von einzelnen, auf eigene Rechnung agierenden Teilnehmern an E-Sportarten, siehe 931900
- Tätigkeiten von Sportverbänden, siehe 931900