663001 Fondsleitungen


Diese Art umfasst:

  • Tätigkeiten von Fondsleitungen aller bewilligten Anlagefonds schweizerischen Rechts (Effekten-, Immobilien- und übrige Fonds). Die Fondsleitung verwaltet, selbstständig, in eigenem Namen und auf Rechnung der Anleger das aufgrund öffentlicher Werbung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebrachte Vermögen des Anlagefonds.* Sie übt im Besonderen die folgenden Aufgaben aus:
  • entscheidet sie über die Ausgabe von Anteilen, die Anlagen und deren Bewertung
  • berechnet sie den Nettoinventarwert
  • setzt sie Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie Gewinnausschüttungen fest
  • macht sie alle zum Anlagefonds gehörenden Rechte geltend
  • gemäss des Bundesgesetzes vom 23. Juni 2006 über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG)

Diese Art umfasst ferner:

  • Anlagestiftungen und -fonds

Diese Art umfasst nicht:

  • Tätigkeiten von Depotbanken (s. 6419)
  • Finanzierungsleasing (s. 649100)
  • Tätigkeiten von Effektenhändlern (s. 661200)
  • Tätigkeiten von unabhängigen Vermögensverwaltern (s. 663002)
  • Tätigkeiten von Vertriebsträgern von Anlagefonds (s. 661900)
  • Tätigkeiten von Vertretern ausländischer Fonds (s. 661900)
  • Handel und Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. 68)
  • Vermietung und Operate-Leasing (s. 77)

Anlagefonds; Fondsleitungen; Fondverwaltung; Freizügigkeitsstiftung (eigene Fondsverwaltung); Freizügigkeitsstiftungen; Vorsorge, gebunden

Kodierungsregeln


Pensionskassen 2. Säule

653000: Pensionskassen und Pensionsfonds
Pensionskassen nach BVG, Überobligatorisch (nur Stiftungen, öffentlich rechtlich, Genossenschaften)

663001: Fondsleitungen (falls keine Angabe)
Stiftungen und Investmentfonds müssen in 643000 und nicht in 663001 codiert werden

663002 : Falls Freizügigkeitsstiftung bei Bank, Versicherung / Gebundene Konti

Anmerkung :
Im Handelsregister www.zefix.ch ist diese Einheit mit Aufsichtsbehörde angegeben (dazugehörige Begriffe: Aufsichtsbehörde / Stiftungsaufsicht).





Fondsmanagement und Fondsleitungen

NICHT ZU VERWECHSELN:
Gleiche Tätigkeit, aber andere Verantwortlichkeit:
• Fondsleitung verwaltet Fonds in eigenem Namen: 663001
• Fondsmanagement verwaltet Fonds im Namen der Kunden: 663002

Freizügigkeitsstiftungen (mit Handelsregistereintrag)

663001 – Fondsleitungen

Verwaltung von Geldern des Unternehmens XY AG zur Förderung der gebundenen Vorsorge

3. Säule

Das Gesetz unterscheidet zwischen gebundener Vorsorge (Säule 3a) und freier Vorsorge (3b).


Vorsorgekonten der 3. Säule bei einer Bank werden unter 663001 kodiert,
gebundene Vorsorgepolicen bei einer Versicherung unter 663002.

663001: Fondsleitungen (Vorsorgekonto 3. Säule bei einer Bank)

Zugehörige NOGA2002-Codes