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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Betrieb von Schlachthäusern, in denen geschlachtet sowie Fleisch zugerichtet und verpackt wird: Rind, Schwein, Lamm, Kaninchen, Hammel, Kamel usw.
  • Herstellung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch, in Form von Schlachtkörpern
  • Herstellung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch, in Form von Teilstücken

Diese Art umfasst ferner:

  • Schlachten und Verarbeiten von Walen an Land oder auf Spezialschiffen
  • Gewinnung von aus Schlachthäusern stammenden Fellen und Häuten (z. B. Enthaaren und Salzen)
  • Auslassen und Raffinieren von Schweineschmalz und anderen geniessbaren tierischen Fetten
  • Verarbeitung von Schlachtnebenerzeugnissen
  • Erzeugung von Hautwolle

Diese Art umfasst nicht:

  • Auslassen von geniessbaren Geflügelfetten, siehe 101200
  • Herstellung von getrocknetem, gesalzenem oder geräuchertem Fleisch und von Fleischerzeugnissen, siehe 101300