101100 Schlachten, ohne Schlachten von Geflügel
-
-
-
-
-
-
101100 Schlachten, ohne Schlachten von Geflügel
-
-
-
-
-
Diese Art umfasst:
Betrieb von Schlachthöfen, die Fleisch töten, zubereiten oder verpacken: Rind, Schwein, Lamm, Kaninchen, Hammel, Kamel usw.
Herstellung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch, in Form von Schlachtkörpern
Herstellung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch, in Form von Teilstücken
Diese Art umfasst ferner:
- die Schlachtung und Verarbeitung von Walen an Land oder auf Spezialschiffen
- Herstellung von Häuten und Fellen aus Schlachthöfen (z. B. durch Fällung und Einsalzen)
- das Ausschmelzen und Raffinieren von Schmalz und anderen geniessbaren tierischen Fetten
- Verarbeitung von Schlachtnebenerzeugnissen
- Herstellung von Reisswolle
Diese Art umfasst nicht: