101100 Schlachten, ohne Schlachten von Geflügel
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101100 Schlachten, ohne Schlachten von Geflügel
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Diese Art umfasst:
- Betrieb von Schlachthäusern, in denen geschlachtet sowie Fleisch zugerichtet und verpackt wird: Rind, Schwein, Lamm, Kaninchen, Hammel, Kamel usw.
- Herstellung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch, in Form von Schlachtkörpern
- Herstellung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch, in Form von Teilstücken
Diese Art umfasst ferner:
- Schlachten und Verarbeiten von Walen an Land oder auf Spezialschiffen
- Gewinnung von aus Schlachthäusern stammenden Fellen und Häuten (z. B. Enthaaren und Salzen)
- Auslassen und Raffinieren von Schweineschmalz und anderen geniessbaren tierischen Fetten
- Verarbeitung von Schlachtnebenerzeugnissen
- Erzeugung von Hautwolle
Diese Art umfasst nicht: