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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Betrieb von Schlachthöfen, die Fleisch töten, zubereiten oder verpacken: Rind, Schwein, Lamm, Kaninchen, Hammel, Kamel usw.

  • Herstellung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch, in Form von Schlachtkörpern

  • Herstellung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch, in Form von Teilstücken

Diese Art umfasst ferner:

  • die Schlachtung und Verarbeitung von Walen an Land oder auf Spezialschiffen
  • Herstellung von Häuten und Fellen aus Schlachthöfen (z. B. durch Fällung und Einsalzen)
  • das Ausschmelzen und Raffinieren von Schmalz und anderen geniessbaren tierischen Fetten
  • Verarbeitung von Schlachtnebenerzeugnissen
  • Herstellung von Reisswolle

Diese Art umfasst nicht:

  • Ausschmelzen von Speisefetten von Geflügel, siehe 101200

  • Herstellung von getrocknetem, gesalzenem oder geräuchertem Fleisch und Fleischerzeugnissen, siehe 101300