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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Brot (Normal- und Spezialbrote)
  • Herstellung von Backwaren, einschliesslich Feinbackwaren wie Kuchen, Pfannkuchen, Nussgipfel usw. (süss oder salzig; weniger als einen Monat haltbar)

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Dauerbackwaren (s. 107200)
  • Herstellung von Nudeln (s. 107300)
  • Erwärmen von Backwaren für den sofortigen Verzehr (s. Abteilung 56)