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Diese Art umfasst die Veredelung von Textilien und Bekleidung, z. B. durch Bleichen, Färben, Appretieren und ähnliche Verfahren.

Diese Art umfasst:

  • Bleichen und Färben von textilen Spinnstoffen, Textilwaren, Garnen, Stoffen und Textilien einschliesslich Bekleidung
  • Appretieren, Trocknen, Dämpfen, Krumpfen, Ausbessern, Sanforisieren, Merzerisieren von Textilien einschliesslich Bekleidung

Diese Art umfasst ferner:

  • Bleichen von Jeans
  • Plissieren und ähnliche Behandlung von Textilien
  • Wasserdichtmachen, Beschichten, Gummieren oder Imprägnieren gekaufter Kleidung
  • Siebdrucken auf Textilien und Bekleidung

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von mit Gummi imprägnierten, beschichteten, überzogenen oder laminierten Spinnstoffen, wenn Gummi den Hauptbestandteil darstellt (s. 221900)

Stichwortliste