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Diese Art umfasst die Veredelung von Textilien und Bekleidung, d. h. das Bleichen, Färben, Appretieren und ähnliche Tätigkeiten.

Diese Art umfasst:

  • Bleichen und Färben von Textilfasern, Garnen, Geweben und Textilwaren, einschliesslich Bekleidung
  • Appretieren, Trocknen, Dämpfen, Schrumpfen, Ausbessern, Sanforisieren, Mercerisieren von Textilien und Textilwaren, einschliesslich Bekleidung

Diese Art umfasst ferner:

  • das Bleichen von Jeans
  • Plissieren und ähnliche Arbeiten an Textilien
  • Imprägnieren, Beschichten, Gummieren oder Imprägnieren von gekauften Kleidungsstücken
  • Bedrucken von textilen Flächengebilden als Zwischenverfahren bei der Herstellung von Textilien

Diese Art umfasst nicht:

  • Druck, einschliesslich Siebdruck, auf Textilien und Bekleidung, nicht als Zwischenverfahren bei der Herstellung von Textilien, siehe 181209
  • Lasergravur auf Textilien, siehe 181209
  • Herstellung von mit Kautschuk getränkten, bestrichenen, überzogenen oder laminierten textilen Flächengebilden, wenn Kautschuk der Hauptbestandteil ist, siehe 221200

Stichwortliste