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Diese Art umfasst die Veredlung von Spinnstoffen und Bekleidung, z. B. durch Bleichen, Färben, Appretieren und ähnliche Verfahren.

Diese Art umfasst:

  • Bleichen und Färben von Spinnstoffen, Garnen, Stoffen und Spinnstoffwaren, einschliesslich Bekleidung
  • Appretieren, Trocknen, Dämpfen, Krumpfen, Ausbessern, Sanforisieren, Merzerisieren von Spinnstoffen und Spinnstoffwaren, einschliesslich Bekleidung

Diese Art umfasst ferner:

  • Bleichen von Jeans
  • Plissieren und ähnliche Behandlung von Spinnstoffen
  • Abdichten gegen Wasser, Beschichten, Gummieren oder Imprägnieren gekaufter Kleidung
  • Bedrucken von Geweben als Zwischenschritt bei der Herstellung von Spinnstoffen

Diese Art umfasst nicht:

  • Bedrucken, einschliesslich Siebdruck, von Spinnstoffen und Bekleidung, nicht als Zwischenschritt bei der Herstellung von Textilien, siehe 181209
  • Lasergravur auf Textilien, siehe 181209
  • Herstellung von mit Kautschuk getränktem, bestrichenem, überzogenem oder laminiertem Gewebe, wenn Kautschuk den Hauptbestandteil darstellt, siehe 221200

Stichwortliste