139400 Herstellung von Seilerwaren
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139400 Herstellung von Seilerwaren
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Diese Art umfasst:
- Herstellung von Bindfäden, Tauwerk, Seilen und Kabeln aus Textilfasern, -streifen o. ä., auch imprägniert, mit Gummi oder Kunststoffen beschichtet, überzogen oder umhüllt
- Herstellung von geknüpftem Netzwerk aus Netzgarn, Tauwerk oder Seilen
- Herstellung von Erzeugnissen aus Seilen oder Netzwerk: Fischernetze, Fender, Entladekissen, Stroppen, mit Metallringen besetzte Seile und Kabel usw.
Diese Art umfasst nicht: