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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Bindfäden, Tauwerk, Seilen und Kabeln aus Spinnstofffasern oder -streifen usw., auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
  • Herstellung von geknüpftem Netzen aus Bindfäden, Seilen oder Tauen
  • Herstellung von Erzeugnissen aus Seilen oder Netzen (z. B. Fischernetze, Schiffsfender, Entladekissen, Ladeschlaufen, Seile oder Kabel mit Metallringen usw.)

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Haarnetzen, siehe 142900
  • Herstellung von Drahtseilen, siehe 259300
  • Herstellung von Keschern für die Sportfischerei, siehe 323000

Stichwortliste