139600 Herstellung von technischen Textilien
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139600 Herstellung von technischen Textilien
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Diese Art umfasst:
- Herstellung von Bändern und Gurten einschliesslich Gewebe aus geklebten Ketten ohne Schuss
- Herstellung von Etiketten, Abzeichen usw.
- Herstellung von Verzierungsborten: Besätze, Quasten, Troddeln usw.
- Herstellung von mit Kunststoffen imprägnierten, überzogenen, besetzten oder laminierten Geweben
- Herstellung von Geweben mit Metalleinlage und metallisierten Gimpen, von mit Spinnstoffen besetzten Schnüren aus Gummifäden, von mit Gummi oder Kunststoffen besetzten, imprägnierten, überzogenen oder verstärkten Textilgarnen oder -streifen
- Herstellung von Cordgewebe für Kraftfahrzeugreifen aus hochfesten Kunstfasergarnen
- Herstellung von sonstigen behandelten oder beschichteten Geweben: Steifleinen oder ähnliche versteifte Textilgewebe, mit Gummi oder stärkehaltigen Substanzen überzogene Gewebe
- Herstellung von verschiedenen Textilwaren des technischen Bedarfs: Dochte, Glühstrümpfe, Gewebe dafür
- Herstellung von Glühstrumpfgewebe, Schläuchen, Förderbändern und Treibriemen (auch mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt), Müllergaze, Filtertüchern
- Herstellung von Textilerzeugnissen zur Ausstattung von Motorfahrzeugen
- Herstellung von mit Malerleinwand beklebten Platten und Pausleinen
Diese Art umfasst nicht:
- Herstellung von Förderbändern und Treibriemen aus Spinnstoffen, Garn oder Cord, die mit Gummi imprägniert, beschichtet, überzogen oder laminiert sind, wenn Gummi den Hauptbestandteil darstellt (s. 221900)
- Herstellung von mit Textilien lediglich verstärkten Platten und Matten aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff (s. 221900, 222100)
- Herstellung von Metallgeweben (s. 259300)