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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Glasfasern, einschliesslich Glaswolle, und nichtgewebten Erzeugnissen daraus

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Geweben aus Glasfasern (s. 132003)
  • Herstellung von Lichtleitfaserkabeln für die Datenübertragung und die Direktübertragung von Bildern (s. 273100)

Stichwortliste