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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Glasfasern, einschliesslich Glaswolle und nicht gewebten Erzeugnissen daraus
  • Herstellung von Erzeugnissen aus Glasfasern

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Geweben von Garnen aus Glas, siehe 139600
  • Herstellung von Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnlichen mineralischen Wollen, siehe 239900
  • Herstellung von Kabeln aus optischen Fasern (Glasfaserkabeln) für die Übermittlung von Daten oder die Live-Übermittlung von Bildern, siehe 273100

Stichwortliste