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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von metallischen Tragwerken und Gerüsten für den Bau (Türme, Masten, Fachwerk, Brücken usw.) und von Teilen davon
  • Herstellung von Metalltragwerken für Industrie und Gewerbe (Tragwerke für Hochöfen, Hebe- und Fördervorrichtungen usw.)
  • Herstellung von vorgefertigten Metallgebäuden:
  • Bauhütten, Ausstellungsbauelemente usw.

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Dampfkesseln für Schiffe und Kraftwerke (s. 253000)
  • Herstellung von montiertem Gleismaterial (s. 259900)
  • Herstellung von Schiffssegmenten (s. 301100)